Für den Fall, dass der Mieter vom Vertrag zurücktritt, sind folgende Beträge geschuldet:
Rücktritt bis 3 Monate vor Mietbeginn: | Pfadi CHF 100 / Übrige CHF 200 |
3 Monate bis 1 Monat vor Mietbeginn: | 75 % der Miete (ohne NK) |
Rücktritt weniger als 1 Monat vor Mietbeginn: | 100 % der Miete (ohne NK) |
Falls der Vermieter aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktritt, versucht er nach bestem Bemühen einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen, haftet jedoch nur für den unmittelbaren Schaden und maximal bis zu den oben genannten, zeitlich gestaffelten Teilbeträgen. Keine Haftung entsteht, wenn kein Verschulden des Vermieters, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (Überschwemmungen, Brände, Erdrutsch etc.) vorliegen.